Für die Taxierung der Briefe waren die beiden Kriterien der Entfernung und des Gewichtes massgebend.
Die Entfernung wurde in Wegstunden zu 4.8 km "nach der kürzesten Poststrasse, die vom Aufgabspostbüreau bis zum Abgabspostbüreau
führt", gemessen. Für Postsendungen zwischen Ortschaften ohne Postbüros war die Entfernung zwischen denjenigen Postbüros
massgebend, welchen diesen Ortschaften zugeteilt waren. (aus Postgeschichte, Nr. 100) |