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Ein Artikel von Johannes Hoffner, Präsident BSVBL, Mitglied im BPP und SBPV

Einleitung

Seitdem Briefmarken gesammelt werden, gibt es Fälschungen. Seit es Briefmarkenfälscher gibt, gibt es Briefmarkenprüfer. Seit es Briefmarkenprüfer gibt, stellen sich die Philatelisten die Frage, ob sie ihre Briefmarken prüfen lassen sollen.
Das gewichtigste Argument ist sicherlich, dass der Erwerber eines teuren Stücks dann die Sicherheit hat, dass er das bekommt, was er bezahlt. Leider sind viele Marken und Belege manipuliert. Oft so gut, dass man schon sehr gut hinschauen muss, um die Manipulation zu erkennen.
Ein ebenbürtiges Argument ist, dass ein Verkäufer zeigen kann, dass die Marke, den Preis wert ist, den er verlangt.
Für Sammler ist wichtig, dass sie für einen späteren Verkauf der Stücke ihren Wert dokumentieren können oder im Erbfall die Erben einen Hinweis auf den Wert der Sammlung haben.
Ein weiteres Argument ist sicherlich die Neugierde, ob es bei einem bestimmten Stück wirklich um ein einwandfreies Stück, die seltene Abart, die besondere Portostufe oder einen Ersttagsbrief handelt.
Aber auch für den Aufbau einer Sammlung sind Befunde und Atteste eines Spezialisten hilfreich, um bestimmte Stücke einordnen zu können.
Es gibt im deutschsprachigen Raum mehrere Prüferverbände, die teils auf eine jahrzehntelange Tradition zurückblicken können. Als Beispiele in diesem Artikel dienen der » Bund Philatelistischer Prüfer BPP aus Deutschland und der SBPV, der » Schweizerische Briefmarkenprüfer Verband.

Vorgehen bei einer Prüfung

Beispiel für ein Attest, der Aufbau ist immer gleich: die Marke wird identifiziert, beschrieben, abgebildet und die Qualität wird beschrieben.

Bei einer Prüfung geht der Prüfer normalerweise nach diesem Schema vor:
Er stellt zuerst fest, um was es sich bei einem Prüfgegenstand handelt. Er bestimmt die Katalognummer, Typ, Abart …
Dann er überprüft er, ob die Marke an sich echt ist, bei einer Marke mit Aufdruck, ob es sich um einen echten Aufdruck handelt, bei ungestempelten Marken, ob sie postfrisch oder ungebraucht sind und ob bei gestempelten Marken die Abstempelung echt und zeitgerecht ist. Falls ein Stück nicht echt ist, wird es rückseitig als „falsch“ oder „verfälscht“ signiert.
Im dritten Schritt stellt er fest, ob sich die Marke im Originalzustand befindet oder ob sie repariert ist. Er bewertet die Qualität und benennt als „einwandfrei“ oder mit kleineren oder grösseren Mängeln. Die Mängel werden dann kurz beschrieben.
In einem Attest wird das Ergebnis dieses Vorgehens beschrieben.

Was braucht es

Für all diese Schritte besitzt ein Prüfer eine Vergleichssammlung, die Marken, Besonderheiten, Abstempelungen und Fälschungen umfasst. Daneben besitzt er eine umfangreiche Registratur von Abbildungen, Literaturhinweisen und Auktionskatalogen, um literaturbekannte Stücke zu identifizieren oder Manipulationen zu erkennen.
Wenn der Prüfer das Stück geprüft hat, muss er das Ergebnis formulieren, hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Bei nicht so teuren Marken werden die Prüfer, die im BPP organisiert sind das Stück signieren. Das Signaturschema wurde von Heinrich Köhler in den 1920-ger Jahren entwickelt. Mit ihm wird eindeutig festgelegt, ob das Stück gestempelt, ungestempelt oder postfrisch, geschnitten, gezähnt oder durchstochen, mit oder ohne Aufdruck ist. Die Stellung der Signatur gibt auch Auskunft über die Erhaltung des Prüfstücks. So weit so gut.
Es gibt gewichtige Argumente gegen das Signieren: Wer einen Stempel fälschen kann, kann auch ein Prüfzeichen fälschen.
Im angelsächsischen Raum werden Briefmarken normalerweise nicht signiert, der dortige Markt akzeptiert Prüfzeichen nicht für alle Sammelgebiete.
Es ist sinnvoll, die Diskussion zu führen, ob postfrische Marken signiert werden sollen. Daher werden bei allen Prüferverbänden für teurere Stücke Befunde erstellt, insbesondere weil der Farbdruck auf Befunden heute sehr viel günstiger ist als noch vor 10 oder 20 Jahren.
Der Befund umfasst eine Abbildung, mit der der Prüfgegenstand identifiziert werden kann und eine Zusammenfassung des Prüfbefundes. Der SBPV kennt das Kleinattest (Format A6) und das Attest (Format A5). Der BPP kennt Kurzbefunde in 3 Formaten (A7, A6, A5), und auf fälschungssicherem Papier Befunde (A6) und Atteste (A5). Der Befund wird mit dem Datum und der Unterschrift versehen.
Prüfer, die in diesen beiden Prüferverbänden organisiert sind, haften für das Ergebnis ihrer Prüfung. Eine Haftpflichtversicherung ist bei beiden Verbänden für alle Mitglieder Pflicht!

Was kann ein Prüfer

Ein Prüfer untersucht eine Briefmarke oder einen Beleg mit dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wissen und auf Grund seiner Vergleichssammlung und seiner Registratur. Dabei kann es in der Regel kein absolutes Wissen geben. Wer hat das schon?
Aber der Prüfer ist auf einigen wenigen Gebieten hochspezialisiert und überblickt diese. Bei anderen Prüfgebieten wird er keine Prüfung gemäss den Statuten seines Prüferverbandes vornehmen. Eine solche Prüfung wäre auch durch seine Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Unbenommen bleibt es ihm, zu einem Stück seine persönliche Meinung abzugeben. Der Prüfer besitzt eine Ausrüstung, die neben der normalen philatelistischen Ausrüstung unter anderem eine hoch vergrössernde Stereolupe mit Auflicht und Streiflicht, eine lichtstarke UV-Lampe und einen guten Scanner umfasst. Für einige Prüfgebiete ist ein Mikroskop nötig. Es gibt noch einige andere naturwissenschaftlich-technische Verfahren, um zum Beispiel die chemische Zusammensetzung von Farben und Pigmenten in Druckfarben, Stempeln oder Aufdrucken zu bestimmen. Aber diese Geräte sind teuer in Anschaffung und Betrieb. Hier stellt sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer Prüfung.
Qualitätsbeschreibungen beruhen auf der subjektiven Einschätzung des Prüfers. Innerhalb eines Prüfgebiets sind bestimmte Kriterien anwendbar und falls es mehrere Prüfer gibt, stimmen sie sich normalerweise ab.
Prüfer können sich auch irren, das gehört zu jeder Profession. Nun ist es im Leben so, der eine kann einen Irrtum leichter zugeben, als ein anderer. Hier hilft im Zweifel das persönliche Gespräch und in einem weiteren Schritt die Geschäftsstelle des jeweiligen Prüferverbands.
Damit der Prüfkunde und später auch ein Käufer die Sicherheit hat, dass ein Prüfer auch für einen eventuellen Fehler haftet, haben alle Prüfer, die im BPP oder SBPV organisiert sind und nach deren Richtlinien prüfen, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Ein Prüfer kann aber noch mehr. Meist sind sie Mitglieder im Briefmarkenverein vor Ort und stehen für Fragen zur Verfügung. Viele Prüfer veröffentlichen philatelistische Erkenntnisse zu verschiedenen Themen in Fachzeitschriften oder Büchern. Sie stehen auch für philatelistische Fragen zur Verfügung.
Aber zaubern können sie nicht. Anfragen zur Echtheit oder Qualität eines Artikels in ebay, delcampe, ricardo … sind in der Regel nicht möglich. Auch die telefonische Beschreibung einer Marke ersetzt die Betrachtung der Marke nicht. Zu guter Letzt kann auch ein Spezialist kann bei manchen Prüfgegenständen keine Aussage zur Echtheit machen und wird das dem Prüfkunden dann auch so mitteilen.

Wie stelle ich eine Prüfsendung zusammen

Die Dienstleistung des Prüfers kostet ihn Zeit und den Prüfkunden Geld. Es macht also Sinn, sich gut zu überlegen, was man eigentlich wissen möchte. Daher empfiehlt es sich, Knochen und Marken, deren Stempel nicht identifizierbar sind, erst gar nicht zu schicken. Nun gibt es Marken, bei denen der Prüfaufwand in einem schlechten Verhältnis zum Markenwert steht. Hier muss der Auftraggeber entscheiden, ob er die Marke oder den Beleg geprüft haben möchte.
Die Prüfgebiete der einzelnen Prüfer finden sich auf den Homepages der jeweiligen Prüferverbände. Ein Prüfer wird Briefmarken anderer Prüfgebiete mit dem Kommentar „prüfe ich nicht“ wieder zurücksenden. Auch hier lässt sich mit etwas Sorgfalt sowohl für den Auftraggeber als auch für den Prüfer Zeit sparen.
Am besten sind die Marken auf Steckkarten gesteckt. Falls es spezielle Wünsche oder Fragen gibt oder die Marken Abarten oder Spezialitäten aufweisen, schreibt man die Hinweise auf kleine Zettel. Man darf nicht davon ausgehen, dass der Prüfer bei allen Marken auf die Suche nach Abarten oder Typen gehen wird. Diese Wünsche sollte der Einsender formulieren. Wenn die Prüfsendung Besonderheiten umfasst, erleichtert ein Hinweis dem Prüfer die Arbeit.
Bei der ersten Sendung an einen Prüfer, der in einem Prüferverband wie BPP oder SBPV organisiert ist, ist es wichtig, die Prüfordnung anzuerkennen. Dies kann formlos im Anschreiben geschehen.
Wenn nun alle Steckarten beieinander sind, werden sie zweimal kopiert und zusammen mit der einen Kopie stabil verpackt und an den Prüfer versandt. Der Auftraggeber behält nun den Einlieferungsbeleg und die andere Kopie der Steckkarten.
Der Prüfer wird nun den Eingang der Prüfsendung bestätigen und sich an die Arbeit machen. Da die meisten Prüfer Briefmarken neben ihrer normalen Berufstätigkeit prüfen, darf man von Bearbeitungszeiten von 2 Wochen bis 2 Monaten ausgehen. Bei Rückfragen wird sich der Prüfer beim Auftraggeber melden.
Nach der Prüfung versendet der Prüfer die Marken sicher verpackt an den Prüfkunden, der nun die zurückgesandte Prüfsendung umgehend zu kontrolliert und allfällige Mängel sofort dem Prüfer anzeigt. Selbstverständlich bezahlt er die Prüfrechnung innerhalb weniger Tage.

Wie werde ich Briefmarkenprüfer

Auf der Homepage des » BPP und des » SBPV finden sich die Bedingungen für die Aufnahme in den jeweiligen Prüferverband.


Praktisches Beispiel


Diese Karte soll als ein Beispiel dienen, wie eine Prüfung abläuft. Es handelt sich um vier Dienstmarken Schweiz Industrielle Kriegswirtschaft und eine Marke Internationales Arbeitsamt. Die Besonderheit bei diesen Marken ist, dass diese Marken einen Aufdruck haben, wobei die Urmarken ohne Aufdruck viel billiger sind.

Der Prüfkunde hat eine Sendung aus 5 Marken zusammengestellt. In seinem Brief befinden sich eine Steckkarte mit den Marken, eine Kopie der Steckkarte und das Anschreiben, in dem er die Prüfordnung des SBPV anerkennt.

Die linke obere Marke trägt zwei Aufdrucke IKW. Einmal einen dicken und einmal einen dünnen. Solche Spielereinen wurden in verschiedenen Druckereien ausgeführt, aber niemals gab es echte Marken mit zwei verschiedenen echten Aufdrucken. Der Aufdruck ist also eine Fälschung. Die Marke wird mit verfälscht signiert.

Die rechte obere Marke trägt den dünnen Aufdruck IKW. Es handelt sich um eine postfrische Zumstein Nr 3 (Michel Nr. 3I). Der Aufdruck wird unter der Stereolupe bei 16-facher Vergrösserung untersucht. Von den 25 Feldern der Aufdruckplatte passt keines mit diesem Aufdruckfeld überein. Der Aufdruck zeigt einige Merkmale, („i“ der ersten Zeile ohne Fuss), die mit dem Aufdruck eines bestimmten Feldes von Aufdruckfälschungen übereinstimmt. Der Aufdruck ist also eine Fälschung. Die Marke wird mit verfälscht signiert.

Es handelt sich um die Marke zu 30 Rp (Zumstein-Nr. 8) mit dem dünnen Aufdruck IKW. Der Aufdruck stimmt mit dem Feld 9 der Aufdruckplatte überein. Ein Feldmerkmal ist der verkürzte Bogen des „e“ in der zweiten Zeile. Die Marke ist gestempelt am 17.VIII.18 mit dem Stempel ST GALLEN NACHNAHME. Die Marke war zu dieser Zeit gültig. Der Stempelabschlag stimmt in allen Details mit Abschlägen dieses Stempelgeräts aus dieser Zeit überein. Der Stempelabschlag auf dieser Marke ist in diesem Zeitraum in diesem Postbureau dokumentiert. Diese Marke erhält aufgrund ihres hohen Wertes ein Attest (Abbildung oben).

Es handelt sich um die Marke zu 7½ Rp mit dem dünnen Aufdruck IKW. Der Aufdruck stimmt mit dem Feld 8 der Aufdruckplatte überein. Die Marke ist gestempelt am 17. IX.18. Die Marke war zu dieser Zeit gültig und wurde in diesem Zeitraum an der Poststelle BERN 3 BUNDESHAUS verwendet. Der Stempelabschlag stimmt in allen Details mit Abschlägen dieses Stempelgeräts aus dieser Zeit überein. Der Stempelabschlag auf dieser Marke ist in diesem Zeitraum in diesem Postbureau dokumentiert. Auf der linken Seite sind zwei Zähne leicht abgeschürft. Diese Marke erhält aufgrund ihres hohen Wertes ein Attest.

Diese Marke BIT Zumstein-Nr. 14 ist gestempelt. Auf den ersten Blick sieht der Aufdruck gut aus. Aber unter der Stereolupe bei 16 facher Vergrösserung sieht man, dass der Aufdruck mit einem Laserdrucker angebracht wurde. Die Marke wurde 1922 herausgegeben, damals gab es keine Laserdrucker. Die Marke wird also rückseitig signiert mit verfälscht.

Die Rücksendung enthält nun die fünf geprüften Marken, die beiden Atteste und die Prüfrechnung.


Die Hompages des » Bundes Philatelistischer Prüfer BPP und des » Schweizerischen Briefmarkenprüferverbands SBPV geben über alle Fragen Auskunft. Auf ihnen findet man die Prüfordnungen, die Liste der Prüfer mit ihren Prüfgebieten und die Vergütungsordnung. Ebenso finden sich Verweise auf die aktuellen Prüferlisten in den einschlägigen Briefmarkenkatalogen.
Bei Fragen lohnt es sich, die Prüfer direkt zu kontaktieren.

Johannes Hoffner, Hintermatt 9, 4417 Ziefen
Mitglied im BPP und SBPV
Präsident Briefmarkensammler-Verein Baselland